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Folge 58: Übergang Kita–Grundschule–Hort
Lernfeld 5: Eltern und Übergänge
Die Stimme im Video ist KI-generiert. Das Video wird erst geladen, wenn du auf „Video laden“ klickst.
Der Schulstart ist einer der größten Übergänge, oft kommt der Wechsel in den Hort dazu. Das Video zeigt, wie Kita, Grundschule, Hort und Eltern zusammenarbeiten – mit Besuchen, gemeinsamen Projekten und Gesprächen. Über einzelne Kinder sprechen sie nur mit Einwilligung der Eltern.
Das Wichtigste
- Die Zusammenarbeit von Kita und Grundschule ist in § 22a SGB VIII sowie in den Kita- und Schulgesetzen der Länder verankert.
- Ob der Hort eine Kita oder Teil der Ganztagsschule ist, regelt jedes Land selbst. Ab dem Schuljahr 2026/27 wird schrittweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung im Grundschulalter eingeführt.
- Bewährte Kooperationsformen sind gegenseitige Besuche, Schnupperstunden, gemeinsame Projekte, gemeinsame Elternabende und Patenschaften älterer Schulkinder.
- Über ein einzelnes Kind dürfen Kita und Schule nur mit Einwilligung der Eltern sprechen. Schulfähigkeit ist eine gemeinsame Aufgabe aller Beteiligten.
Zum Merken
- Hort
- Einrichtung zur Betreuung von Schulkindern.
- Kooperation
- Verbindliche Zusammenarbeit mit gemeinsamen Zielen.
- Schuleingangsuntersuchung
- Ärztliche Untersuchung durch das Gesundheitsamt vor Schulbeginn.
- Einwilligung
- Ausdrückliche, freiwillige Zustimmung der Eltern zur Datenweitergabe.
Typische Prüfungsfrage
Nennen Sie vier Formen der Kooperation von Kita und Grundschule und begründen Sie, warum Erzieherin und Lehrerin nicht frei über ein Kind sprechen dürfen.
Lösungsskizze anzeigen
Schulbesuche der Kita-Gruppe, Besuche der Lehrkräfte in der Kita, gemeinsame Projekte (zum Beispiel Lesepaten), gemeinsame Elternabende, Fachgespräche. Über einzelne Kinder dürfen sie nur mit Einwilligung der Sorgeberechtigten sprechen, weil Sozialdatenschutz und Schweigepflicht gelten.
Tipp: Schreib deine Antwort zuerst ohne Vorlage auf und vergleiche erst dann mit der Lösungsskizze.
Lernhilfe, keine offizielle Prüfungsunterlage. Prüfungsordnungen, Kita-Gesetze und Bildungspläne unterscheiden sich je nach Bundesland – frag im Zweifel bei deiner Schule oder Prüfungsbehörde nach. Stand: Oktober 2026.