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Folge 60: Hilfen zur Erziehung
Lernfeld 5: Eltern und Übergänge
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Manche Familien brauchen mehr Unterstützung, als die Kita geben kann. Das Video gibt einen Überblick über die Hilfen zur Erziehung von Erziehungsberatung bis Heimerziehung, erklärt, wer den Anspruch hat, und die Bedeutung des Hilfeplans nach Paragraf 36.
Das Wichtigste
- Nach § 27 SGB VIII haben Personensorgeberechtigte Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn eine dem Kindeswohl entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe geeignet und notwendig ist.
- Ambulante Hilfen sind Erziehungsberatung (§ 28), soziale Gruppenarbeit (§ 29), Erziehungsbeistand (§ 30) und sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31).
- Teilstationär ist die Tagesgruppe (§ 32), stationär sind Vollzeitpflege (§ 33) und Heimerziehung (§ 34). Die intensive Einzelbetreuung (§ 35) ist ambulant oder stationär möglich.
- Grundlage jeder längeren Hilfe ist der Hilfeplan nach § 36, an dem Eltern und Kind beteiligt werden und der regelmäßig überprüft wird.
Zum Merken
- Personensorgeberechtigte
- Personen mit dem Sorgerecht, meist die Eltern.
- SPFH
- Sozialpädagogische Familienhilfe – aufsuchende Unterstützung im Familienalltag.
- Hilfeplan
- Schriftliche Vereinbarung über Bedarf, Hilfeart, Ziele und Leistungen.
- Hilfeplangespräch
- Regelmäßige Überprüfung des Hilfeplans mit allen Beteiligten.
Typische Prüfungsfrage
Nennen Sie die Voraussetzungen des § 27 SGB VIII und ordnen Sie die Hilfen der §§ 28–35 nach ambulant, teilstationär und stationär.
Lösungsskizze anzeigen
Voraussetzungen: Anspruch der Personensorgeberechtigten, eine dem Kindeswohl entsprechende Erziehung ist nicht gewährleistet, die Hilfe ist geeignet und notwendig. Ambulant: §§ 28, 29, 30, 31; teilstationär: § 32; stationär: §§ 33, 34; § 35 je nach Ausgestaltung.
Tipp: Schreib deine Antwort zuerst ohne Vorlage auf und vergleiche erst dann mit der Lösungsskizze.
Lernhilfe, keine offizielle Prüfungsunterlage. Prüfungsordnungen, Kita-Gesetze und Bildungspläne unterscheiden sich je nach Bundesland – frag im Zweifel bei deiner Schule oder Prüfungsbehörde nach. Stand: Oktober 2026.